Wappen

Gemeinde Breitenwang

Gemeinde Breitenwang

Information des Abfallwirtschaftsverband Bezirk Reutte

Müll

Problemstoffe, die von Gemeindebürgern entsorgt werden, sind in haushaltstypischer Art, Menge und 

Beschaffenheit anfallende Kleinmengen von Abfällen, die umweltgefährdende Stoffe enthalten. Diese Problemstoffe sind zum Schutz der Umwelt getrennt zu sammeln und an der mobilen Problemstoffsammelstelle abzugeben. Die Annahme von Flüssigkeiten erfolgt nur in verschlossenen Behältnissen!  

 Beispiele für Problemstoffe: 

  • Altöl, Brems- und Kühlerflüssigkeit 
  • ölverschmutzte Betriebsmittel wie  

z.B.: Putzlappen 

  • Pflanzenschutz-/ Schädlingsbekämpfungsmittel 
  • Gefahrenzeichenlösemittelhaltige Produkte, wie z.B. Altlacke und Altfarben, Verdünner,  

Abbeizmittel, Klebstoffe, Kitte, Harze, Möbelpolitur    Spraydosen mit Restinhalten 

  • Chemikalienreste, wie z.B.: Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Abfluss-/Backofenreiniger       Altmedikamente, quecksilberhaltige Produkte wie Thermometer   Bleiakkumulatoren, Autobatterien, Starterbatterien 

 Problemstoffentsorgung in größeren Mengen: 

Die Sammlung von gefährlichen Abfällen, welche die haushaltstypische Art, Menge oder Beschaffenheit übersteigt, muss von den Gewerbebetrieben und privaten Haushalten selbstständig organisiert werden. Nähere Auskünfte über Entsorgungsmöglichkeiten erteilt die Fa. Freudenthaler GmbH & Co KG, Tel.: 

05238/53045. 

 Sammlung von Batterien und Kleingeräten


Sperrmüll 

Sperrmüll ist jener Siedlungsabfall, der wegen seiner Größe oder Form nicht in die für die Sammlung des Siedlungsabfalls auf den einzelnen Grundstücken bestimmten Müllbehälter eingebracht werden kann (auf gut Deutsch: Sperrmüll ist der Abfall, der zu groß für die Restmülltonne ist J). Laut §11 des Tiroler AWG muss der Sperrmüll nach der Müllabfuhrordnung jeder Gemeinde bereitgestellt werden. Auch legt das Tiroler Abfallwirtschaftskonzept die Einzugsbereiche für Restmüll und Sperrmüll fest. 

Das      bedeutet,        dass     die       Gemeinden     dazu verpflichtet sind, Sperrmüll zu sammeln und die Bürger die Verpflichtung haben, den Sperrmüll nach der Mühlabfuhrordnung jeder Gemeinde an diese zu übergeben.  

Leider passiert es oft, dass private Personen solche Zettel verteilen und sich den Sperrmüll aneignen möchten. Solche Sammlungen sind aber nicht erlaubt!  Oft wird nämlich das Gesammelte, aber 

nicht Gebrauchte, wieder an öffentlichen Plätzen abgestellt. Deshalb möchten wir darauf hinweisen, dass sich jeder Bürger an die Müllabfuhrordnung seiner Gemeinde zu halten hat und den Sperrmüll lt. Müllabfuhrordnung über seine Gemeinde entsorgt! Somit kann dieser richtig weiterverwertet werden! 

Muster von nicht erlaubter Sperrmüllsammlung

05.02.2024