Wappen

Gemeinde Breitenwang

Gemeinde Breitenwang

Förderung von Solaranlagen

Ein- bzw. Zweifamilienhäuser:

bis zu 2 Wohneinheiten
maximal 10 m² Kollektorfläche x € 35,-- Maximalsumme je Objekt € 350,--

Mehrfamilienhäuser:

bis zu 5 Wohneinheiten 5 m² Kollektorfläche Maximalsumme € 875,--

bis zu 10 Wohneinheiten 4 m² Kollektorfläche Maximalsumme € 1.400,--

bis zu 15 Wohneinheiten 3 m² Kollektorfläche Maximalsumme € 1.575,--

Zuständig

Zuständigkeiten